Beglaubigte Übersetzungen Zürich – auch mit Apostille
Beglaubigte Übersetzungen werden in internationalen Geschäfts‑, Verwaltungs‑ und Organisationsprozessen benötigt. Unser Zürcher Übersetzungsdienst unterstützt Unternehmen, Organisationen, Kanzleien, Notariate, Hochschulen und Behörden bei der Erstellung notariell beglaubigter Übersetzungen für die Vorlage bei offiziellen Stellen im In‑ und Ausland.
Der Schwerpunkt liegt auf institutionellen Anforderungen; Privatpersonen unterstützen wir bei Bedarf ebenfalls.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine formell bestätigte Übersetzung, erstellt von qualifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern und versehen mit Stempel, Unterschrift und Seriennummer. Sie bestätigt die vollständige und korrekte Übertragung des Inhalts und wird häufig für Registrierungen, Anerkennungen, Einreichungen oder andere internationale Dokumentenprozesse benötigt.
Für internationale Einreichungen, Anerkennungen und organisatorische Prozesse benötigen Unternehmen und Institutionen häufig beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumentarten.
Unternehmens‑ und Organisationsunterlagen
- Handelsregisterauszüge
- Zertifizierungen
- Compliance‑Dokumente
- Datenschutz‑ und Unternehmensrichtlinien
- Statuten
- Diplomatische und konsularische Dokumente
HR‑, Bildungs‑ und Qualifikationsunterlagen
- Diplome
- Zertifikate
- Arbeitszeugnisse
- Studien‑ und Ausbildungsnachweise
Weitere Dokumente (für Privatpersonen auf Anfrage)
- Personenstandsurkunden
- Bescheinigungen
- Identitätsdokumente
- Aufenthalts‑ und Registrierungsunterlagen
- Versicherungsnachweis
- Ärztliches Zeugnis
- Steuerbescheid
- Gehaltsabrechnung
- Familienbeihilfe
- Adoptionsakte
- Einwanderungsakte
- Visa / ID-Karte
- Kontoauszug
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, unterstützen wir Sie gerne mit einem klar strukturierten und effizienten Prozess.
Qualitätsstandards
Bei der Bearbeitung beglaubigter Übersetzungen halten wir international anerkannte Qualitätsnormen für Übersetzungsdienstleistungen ein. Gemäss DIN EN 15038 bzw. der internationalen Nachfolgenorm ISO 17100:2015 wird Ihr Dokument von fachlich qualifizierten, muttersprachlichen Übersetzerinnen und Übersetzern erstellt und nach dem 4‑Augen‑Prinzip revidiert. Auf Wunsch führen wir eine zusätzliche Prüfung durch eine Fachexpertin oder einen Fachexperten im 6‑Augen‑Verfahren durch.
Sprachportfolio für beglaubigte Übersetzungen
Neben den offiziellen Landessprachen der Schweiz
- Deutsch
- Französisch
- Italienisch
und in der Schweiz weit verbreiteten Sprachen wie
umfasst unser Übersetzungsportfolio für beglaubigte Übersetzungen die folgenden Sprachen:
Sie benötigen eine andere Sprachkombination? Dann melden Sie sich gerne bei uns: Auf Anfrage arbeiten wir mit Partnern unseres Netzwerks zusammen, die andere Sprachen/Sprachkombinationen anbieten.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Wie bei jeder Übersetzung hängt die Antwort auf diese Frage von mehreren Faktoren ab:
- Wie schnell benötigen Sie das Dokument?
- Wie viele Seiten umfasst es?
- Ist mit der Übersetzung ein grösserer Aufwand hinsichtlich des Layouts verbunden?
Am besten lassen Sie uns Ihr Dokument als PDF per E-Mail zukommen und wir schicken Ihnen ein darauf zugeschnittenes Angebot zu. Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
Apostillen und Legalisationen
Bei einer Apostille handelt es sich um eine sogenannte Überbeglaubigung. Diese bestätigt die Echtheit des Schriftstücks, die Unterschrift des Notars sowie den Stempel oder das Siegel der Urkunde und wird in manchen Fällen von einer ausländischen Behörde verlangt. Fragen Sie deshalb am besten direkt dort nach, ob Sie einen derartigen Nachweis benötigen oder ob eine beglaubigte Übersetzung ohne Apostille ausreicht.
Apostillen können Sie in der Schweiz gegen eine Gebühr bei der Bundesverwaltung, kantonalen Staatskanzleien oder Organisationen erhalten, die sich um öffentliche Aufgaben des Landes kümmern.
Wenn Sie Ihr Dokument allerdings bei uns übersetzen lassen, kümmern wir uns gerne für Sie um diesen Vorgang und holen die entsprechende Apostille für Ihr Dokument ein.
Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren? In unserem Blog-Artikel «So werden aus Dokumenten beglaubigte Übersetzungen» haben wir alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengefasst. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen zu dürfen.
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung oder eine Apostille? Wir übernehmen den gesamten Ablauf für Sie.