Schreibmaschine mit Beschriftung

Patentübersetzungen – von der Schweiz in die Welt.

21.03.2023

Entsteht am Ende eines Forschungs- und Entwicklungsprozesses eine neue Erfindung, führt der Weg zur Patentbehörde. Hier können Sie Ihre Entdeckung patentieren lassen, also das Schutzrecht zur alleinigen Nutzung und Vermarktung Ihrer Erfindung erhalten.

In der Schweiz durchlaufen Sie dafür ein in mehrere Schritte gegliedertes Patentanmeldeverfahren.

Allerdings gilt Ihr Patent in der Regel nur in dem Land, in dem Sie den Antrag gestellt haben. In der Schweiz gewährte Patente gelten zusätzlich auch in Liechtenstein. Um Ihre Erfindung auch in anderen Ländern patentieren zu lassen, müssen Sie, je nach gewünschtem Radius, gesonderte Anträge bei der WIPO, der Weltorganisation für geistiges Eigentum, dem Europäischen Patentamt oder dem Patentamt Ihres anvisierten Landes stellen.

Was ist ein Patentanmeldeverfahren?

Das Patentanmeldeverfahren ist in der Schweiz ein komplexer Prozess, bei dem Sie eine Patentanmeldung bei der Patentbehörde einreichen. Diese muss den Vorgaben des Schweizer Patentgesetzes und der Schweizer Patentverordnung entsprechen:

  • die Erfindung muss unter anderem patentierbar sein,
  • das Ergebnis von einem erfinderischen Prozess und neu auf dem Markt sein,
  • sowie ein technisches Problem lösen oder Bestandteil der Lösung sein.

Neben dem formulierten Anspruch auf Ihr Patent, muss die Anmeldung auch eine Beschreibung der Erfindung umfassen, wobei die Schriftstücke in einer der in der Schweiz geltenden Amtssprachen, also Deutsch, Französisch oder Italienisch, verfasst werden müssen. Nach 18 Monaten wird die Patentanmeldung veröffentlicht. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn Ihre Anmeldung allen Anforderungen des jeweiligen Rechtsraumes entspricht.

Wichtig: Nachdem das Patent erteilt wurde, kann das Patent in der Schweiz im Zeitraum der folgenden neun Monate angefochten werden. Erfolgt dies nicht, haben Sie bis zu 20 Jahre das Patent für Ihre Erfindung.

Was ist eine Patentübersetzung und wann ist sie nötig?

Eine Patentübersetzung ist eine Übersetzung des bestehenden Patents in die Zielsprache des Landes, in dem Sie eine weitere Patentanmeldung planen, oder in dem Sie Geschäftsbeziehungen eingehen möchten.

Vielleicht möchten Sie Ihren Investoren oder Business-Partnern Ihr erteiltes Patent übersetzen lassen oder Sie benötigen das Schriftstück in einem Rechtsfall. Möchten Sie eine Erfindung aus dem Ausland in der Schweiz zum Patent anmelden, muss das bestehende Patent in einer deutschen, französischen oder italienischen Übersetzung vorliegen.

Neben der Übersetzung eines bestehenden Patents besteht auch die Möglichkeit, einen neuen Patentantrag für eine Erfindung in der Zielsprache des Landes zu formulieren, wenn Sie sie in Ihrem eigenen Land nicht zum Patent anmelden möchten.

Welche Ansprüche müssen Patentübersetzungen erfüllen?

Die Ansprüche an eine Patentübersetzung können je nach Zielland unterschiedlich ausfallen, da es kein weltweit einheitliches Patentrecht gibt. Zwar ist es wichtig, dass die Übersetzung genau den Inhalt des Originals wiedergibt, damit die Erfindung auch im Ausland patentiert ist – dabei müssen jedoch die jeweiligen juristischen Besonderheiten des Ziellands beachtet werden. Da neben der eigentlichen Patentschrift auch der Schriftverkehr mit dem Patentamt, sowie weitere ergänzende Dokumente anfallen können, müssen diese selbstverständlich ebenfalls übersetzt werden. Semantik, Grammatik und Aufbau müssen dabei den Vorgaben des Ziellandes entsprechen, ohne jedoch vom Inhalt abzuweichen.

Kind am Tisch mit Ketchupdose

Quelle: Birgit Roosipuu, Unsplash

Welche Fähigkeiten bringen Patentübersetzer mit?

Patentübersetzer bringen eine breite Palette an Fähigkeiten mit: Kulturelle Sensibilität und technisches Fachwissen sowie tiefgreifende Kenntnisse über Patentrecht im eigenen und im Zielland sind Voraussetzungen, um eine sichere und rundum gelungene Patentübersetzung anzufertigen.

Häufig spezialisieren sich Patentübersetzer auf bestimmte Zielländer oder Fachbereiche, in denen Erfindungen getätigt und Patente beantragt werden. So sind sie in der Lage, die komplexen Patentbeschreibungen korrekt widerzugeben, mit dem entsprechenden technischen oder wissenschaftlichen Vokabular. Natürlich sind auch den versiertesten Fachkräften bei Neuentwicklungen nicht immer alle Begriffe oder Sachverhalte bekannt, sodass ein geübter Patentübersetzer auch in der Lage sein muss, sich schnell in neue Fachbereiche einzuarbeiten, sich eine entsprechende Terminologie anzueignen und diese auch fachgerecht in der Zielsprache anzuwenden.

Ausgezeichnete Recherchefähigkeiten sind daher ebenso ein Muss wie ein breites Fachwissen, die Fähigkeit, sich eigenständig in komplexe und hochtechnische Themen einzuarbeiten und absolute Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit. Schliesslich kommt es bei einer Patentschrift auf jedes Wort an!

Landestypische Besonderheiten, juristische Sonderfälle und kulturelle Gegebenheiten müssen dem Übersetzer ebenso vertraut sein, wie die Bereitschaft zu absoluter Diskretion: Bei einem Patentanmeldeverfahren wird immer wieder darauf hingewiesen, nicht zu früh Informationen an die Aussenwelt zu geben, um die Erfindung zuverlässig zu schützen, bis das Patent erteilt wurde.

Detailtreue und Vollständigkeitsind ebenfalls oberstes Gebot für Patentübersetzungen, sodass der Patentübersetzer auch unter Zeitdruck dazu in der Lage sein muss, sämtliche Bestandteile des Schriftstücks Wortgenau in die Zielsprache zu übersetzen, von der Patentschrift über den Schriftwechsel bis hin zu den Beschriftungen etwaiger Zeichnungen.

Möchten Sie die Übersetzung Ihres Patentes in guten Händen wissen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Als Übersetzungsbüro für Patente kümmern wir uns darum, dass Sie eine optimale Übersetzung Ihres Patents sowie aller Kommunikation erhalten.