Notariell beglaubigte Übersetzungen | CB Multilingual

Notariell beglaubigte Übersetzungen – CB Multilingual: Personenstandsurkunden, Diplome, Zeugnisse, Verwaltungsunterlagen usw.

Beglaubigte Übersetzungen Zürich – auch mit Apostille.

Ob Auswanderung, Heirat oder Studium: Für Pläne in einem anderen Land werden von den ausländischen Behörden oft notariell beglaubigte Übersetzungen von offiziellen Dokumenten verlangt.

Unser Übersetzungsbüro in Zürich bietet professionelle, notariell beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente zur Vorlage bei Gerichten oder anderen offiziellen Stellen in der Schweiz und im Ausland an.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung eines Dokuments ist wie eine gewöhnliche Übersetzung. Nur, dass sie in diesem Fall von vereidigten Übersetzern angefertigt, die über ein umfangreiches Wissen des Rechtsystems der Ausgangs- und Zielsprache (respektive des Ausgangs- und Ziellandes) verfügen, und mit einem Stempel, einer Unterschrift und einer Seriennummer versehen wird – eine Bestätigung, dass die Übersetzung inhaltsgetreu übersetzt wurde und dem Original entspricht.

Beispiele von beglaubigten Übersetzungen

Personenstandsurkunden

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs-, Todesurkunde
  • Ledigkeitsbescheinigung
  • Personalausweis
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Familienbuch
  • Reisepass
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein

Diplome, Zeugnisse und Bescheinigungen

  • Studienbescheinigung
  • Ausbildungsbescheinigung
  • Sprachniveaubescheinigung
  • Praktikumsbescheinigung
  • Arbeitszeugnis
  • Schulzeugnis
  • Empfehlungsbrief
  • Lebenslauf
  • Diplom (Fachausweis, Matura usw.)
  • Berufsdiplom

Verwaltungsunterlagen

  • Versicherungsnachweis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Steuerbescheid
  • Gehaltsabrechnung
  • Familienbeihilfe
  • Adoptionsakte
  • Einwanderungsakte
  • Visa
  • Kontoauszug
  • Sozialversicherung

Rechtsdokumente

  • Verträge
  • Datenschutzerklärungen
  • Vollmachten
  • Zertifizierungen
  • Handelsregisterauszüge
  • Gutachten
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Patente
  • Gerichtsurteile
  • Echtheitsnachweise
  • Diplomatische/konsularische Dokumente
  • Statuten
  • Compliance-Texte

Sollten Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, kümmern wir uns gern darum.

Dabei halten wir international anerkannte Qualitätsnormen für Übersetzungsdienstleistungen ein. Gemäss der DIN EN 15038 bzw. der internationalen Nachfolgenorm ISO 17100:2015 wird Ihr Dokument von fachlich qualifizierten, muttersprachlichen Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt und revidiert (4-Augen-Prinzip). Auf Wunsch lassen wir die Übersetzung darüber hinaus von einer Fachexpertin oder einem Fachexperten prüfen (6-Augen-Prinzip).

Sprachportfolio für beglaubigte Übersetzungen

Neben den offiziellen Landessprachen der Schweiz

und in der Schweiz weit verbreiteten Sprachen wie

umfasst unser Übersetzungsportfolio für beglaubigte Übersetzungen die folgenden Sprachen:

Sie benötigen eine andere Sprachkombination? Dann melden Sie sich gerne bei uns: Auf Anfrage arbeiten wir mit Partnern unseres Netzwerks zusammen, die andere Sprachen/Sprachkombinationen anbieten.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Wie bei jeder Übersetzung hängt die Antwort auf diese Frage von mehreren Faktoren ab:

  • Wie schnell benötigen Sie das Dokument?
  • Wie viele Seiten umfasst es?
  • Ist mit der Übersetzung ein grösserer Aufwand hinsichtlich des Layouts verbunden?

Am besten lassen Sie uns Ihr Dokument als PDF per E-Mail zukommen und wir schicken Ihnen ein darauf zugeschnittenes Angebot zu. Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Apostillen und Legalisationen

Bei einer Apostille handelt es sich um eine sogenannte Überbeglaubigung. Diese bestätigt die Echtheit des Schriftstücks, die Unterschrift des Notars sowie den Stempel oder das Siegel der Urkunde und wird in manchen Fällen von einer ausländischen Behörde verlangt. Fragen Sie deshalb am besten direkt dort nach, ob Sie einen derartigen Nachweis benötigen oder ob eine beglaubigte Übersetzung ohne Apostille ausreicht.

Apostillen können Sie in der Schweiz gegen eine Gebühr bei der Bundesverwaltung, kantonalen Staatskanzleien oder Organisationen erhalten, die sich um öffentliche Aufgaben des Landes kümmern.

Wenn Sie Ihr Dokument allerdings bei uns übersetzen lassen, kümmern wir uns gerne für Sie um diesen Vorgang und holen die entsprechende Apostille für Ihr Dokument ein.

Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren? In unserem Blog-Artikel «So werden aus Dokumenten beglaubigte Übersetzungen» haben wir alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengefasst.

Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen zu dürfen.

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